Ich passe auf,
dass alles richtig ist.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen POZAR Werbeagentur
1. Vertragsabschluss
1.1 Verträge über Lieferungen und Leistungen aus Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung bedürfen zur Wirksamkeit nicht ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung von POZAR Werbeagentur. Dies gilt auch für änderungen und/oder Ergänzungen solcher Verträge.
1.2 Den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch die POZAR Werbeagentur Vertragsbestandteil.
1.3 Flüchtigkeitsfehler, Schreibfehler und andere Fehler oder Auslassungen von POZAR Werbeagentur ausgegebenen Dokumenten oder Informationen werden korrigiert, ohne dass dadurch eine Haftpflicht in irgendeiner Form entsteht.
2. Leistungen
2.1 Sämtliche Leistungen von POZAR Werbeagentur werden entsprechend dem schriftlich oder mündlich erteilten Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbracht.
2.2 Werbemittlungsaufträge werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, im Namen und für Rechnung des Kunden von POZAR Werbeagentur mit dem jeweiligen Hersteller/Dienstleister abgeschlossen, und zwar zu deren Geschäftsbedingungen und Preislisten unter Vereinbarung der üblichen Rabatte bzw. Staffeln.
2.3 Zu vergebende Fremdleistungen wie z.B. die Herstellung von Foto-, übersetzungs- und Druckarbeiten usw. werden ebenfalls, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, im Namen und für Rechnung des Kunden von POZAR Werbeagentur an Drittunternehmer vergeben oder mit einem handelsüblichen Aufschlag über POZAR Werbeagentur direkt an den Kunden berechnet.
2.4 Der Auttraggeber darf die Leistungen der Agentur nur für den Zweck verwenden, für den er sie bestellt und erworben hat. POZAR Werbeagentur darf die Arbeiten signieren. Ohne Zustimmung der Agentur darf der Auftraggeber keine Vorschläge, Entwürfe, Fotos, Texte usw. verändern oder verändern lassen.
2.5 POZAR Werbeagentur ist nicht verpflichtet, zur Verfügung gestellte oder im Zuge des Auftrages erstellte Daten/Dateien länger als 6 Monate zu speichern. Erfolgt innerhalb dieser Frist ein Datenverlust aufgrund technischer Probleme, ist POZAR Werbeagentur nicht für kostenfreien Ersatz verpflichtet. Der Aufragnehmer hat für die Sicherung und Speicherung gelieferter Daten/Dateien selbst zu sorgen.
3. Lieferung
3.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen ab POZAR Werbeagentur bzw. Drittunternehmer.
3.2 Die Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
4. Lieferfrist
4.1 In Aussicht genommene Lieferfristen gelten nur als annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart sind.
4.2 Auch eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor Bereitstellung aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen durch den Kunden. Wird eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist durch Ereignisse höherer Gewalt wie Streiks, Aussperrungen etc. unterbrochen, entbindet dies POZAR Werbeagentur von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung.
4.3 Werden die Waren in Teillieferungen geliefert, ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in einer einzelnen Teillieferung fehlerhafte Ware geliefert wurde oder eine Teillieferung verspätet oder gar nicht erfolgt ist.
5. Vergütung/Preise
5.1 Vergütungen, seien sie in Gestalt von Pauschal- oder Prozentbeträgen vereinbart, sind Nettobeträge, denen die Mehrwertsteuer nach dem jeweils gesetzlich bestimmten Prozentsatz hinzugerechnet wird.
Materialkosten, wie z.B. Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
Nebenkosten wie Spesen, Fahrtkosten, Unterbringung etc. sind von der Vergütung nicht erfasst und werden gesondert berechnet.
5.2 Alle Preise für Lieferungen von POZAR Werbeagentur oder von Dritten sind Nettopreise und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
5.3 Präsentationen und die dadurch angefallenen Kosten werden unabhängig vom Zustandekommen weiterer Geschäftsbeziehungen gesondert in Rechnung gestellt. Aus den gleichen Gründen ist die Agentur berechtigt, bei Stornierung eines erteilten Auftrages die bereits angefallenen Kosten zu berechnen.
5.4 Generell ist jede bestellte Dienstleistung zu honorieren. Vorbesprechungen können - insbesondere auch wenn sie nicht zu einem Auftrag führen - Honoraransprüche begründen. Vorschläge, Entwürfe, Fotos, Texte usw. sind ebenfalls zu honorieren - unabhängig davon, ob sie verwendet werden oder nicht.
5.5 Honorare für Konzeption, Gestaltung und Text werden nach Zeitaufwand und wirtschaftichem Nutzen für den Auftraggeber berechnet, alle sonstigen Leistungen nach Zeit- und Materialaufwand. Fremdleistungen werden nach Kostenaufwand berechnet. Soweit vereinbart, erfolgt Pauschalvergütung.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Soweit den vertraglichen Leistungen von POZAR Werbeagentur urheberrechtlicher Schutz zukommt, überträgt POZAR Werbeagentur die jeweiligen Nutzungsrechte ausschließlich nach Maßgabe des vereinbarten Vertragszweckes, der mithin den räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang der Nutzungsrechte bestimmt.
6.2 Eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung von Vertragsleistungen begründet eine gesonderte Vergütungspflicht, die bei fehlender Vereinbarung nach allgemeinen Richtlinien in angemessener Höhe zu bewerten ist.
6.3 Soweit der Kunde die von POZAR Werbeagentur erarbeitete Gestaltung als Warenzeichen, Geschmacksmuster oder Firmensignet nutzt, ist hierfür ebenfalls eine gesonderte Vergütung in angemessener Höhe zu entrichten.
6.4 Nutzungsrechte an Gestaltungen, die vom Kunden abgelehnt werden oder bei Beendigung des Vertrages nicht bezahlt sind, stehen POZAR Werbeagentur zur freien anderweitigen Verwertung zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7. Gewährleistung
7.1 Mängel der Lieferung und/oder der Leistung von POZAR Werbeagentur sind unverzüglich vom Kunden schrifllich zu rügen. POZAR Werbeagentur leistet in diesem Falle Gewähr in Gestalt eines Anspruchs auf Nachbesserung oder Minderung des vereinbarten Honorars. Scheitert die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, so ist der Kunde zur Minderung oder Wandelung des Vertrages berechtigt, weitergehende Ansprüche sind indes ausgeschlossen.
7.2 Ausgeschlossen wird die Gewährleistung für Satz- und Druckfehler, soweit dem Kunden druckfertige Vorlagen oder Korrekturabzüge zur Prüfung vorgelegen haben und von ihm schriftlich oder mündlich freigegeben wurden oder der Kunde aus Zeitgründen auf eine Prüfung verzichtet.
8. Internet/webbasierte Softwarelösungen
8.1 Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen oder webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden.
8.2 Für die Wiedereinstellung von Präsentationen oder webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben.
8.3 Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner.
8.4 Von POZAR Werbeagentur gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch POZAR Werbeagentur gestattet.
8.5 Von POZAR Werbeagentur erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.
8.6 Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise, die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben.
8.7 Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. POZAR Werbeagentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners.
8.8 POZAR Werbeagentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Vertragspartner gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
8.9 POZAR Werbeagentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
8.10 Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat.
8.11 Aktualisierungen, änderungen, Anpassungen und überarbeitungen werden durch POZAR Werbeagentur schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.
8.12 Für Aktualisierungen, änderungen, Anpassungen und überarbeitungen zeichnet der Auftragnehmer verantwortlich und muss POZAR Werbeagentur schriftlich darauf hinweisen.
9. Haftung
9.1 POZAR Werbeagentur haftet dem Kunden gegenüber im Rahmen des Vertrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 POZAR Werbeagentur haftet nicht für rechtlichen Bestand aller vom Kunden gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen- und Warenbezeichnungen. Soweit hieraus eine Haftung gegen POZAR Werbeagentur von dritter Seite geltend gemacht wird, stellt der Kunde POZAR Werbeagentur frei.
10. Zahlungen
10.1 Vergütungen und Preise sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Skontoabzug fällig.
10.2 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wird als Verzugszins ein Satz von 5 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, 30 Tage nach Rechnungsdatum, vereinbart.
10.3 Ist im Rahmen von Mittlungsaufträgen eine Vorauszahlung vereinbart, und wird diese vom Kunden nicht vor dem Anzeigen- oder Einschalt-Schlusstermin geleistet, so ist POZAR Werbeagentur von der Durchführung des Auftrages freigestellt.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Arbeiten, Lieferungen oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von POZAR Werbeagentur. Bis zur vollständigen übergabe verwahrt der Käufer diese treuhänderisch. Bei Nichtzahlung ist POZAR Werbeagentur berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten und die Ware von dort zu entfernen und/oder die Nutzung zu verweigern. Der Käufer hat diese gesondert und klar erkennbar zu lagern. POZAR Werbeagentur ist berechtigt, darüber dann nach freiem Ermessen zu verfügen.
12. Rücktritt
12.1 Wird ein Auftrag vom Kunden storniert, so gelten für die Abwicklung einschließlich der Zahlung eines Ausfallhonorars die gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Werden POZAR Werbeagentur Umstände bekannt, die nachweisbar die Bonität des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist POZAR Werbeagentur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Rahmen der Abwicklung werden offene Rechnungen mit Ausübung des Rücktritts sofort fällig, für noch nicht erbrachte Leistungen kann POZAR Werbeagentur Vorauszahlungen verlangen, sofern der Kunde die Ausführung der weiteren Arbeiten begehrt.
13. Konkurrenzausschluss
Verlangt der Kunde einen Konkurrenzausschluss, so ist POZAR Werbeagentur zu einer solchen Vereinbarung nur verpflichtet, sofern der Kunde seinerseits POZAR Werbeagentur unter Ausschluss anderer WA/WM mit der Gestaltung und Durchführung der Werbung beauftragt und die Höhe des Etats ein Exklusivrecht rechtfertigt.
14. Geheimhaltung
POZAR Werbeagentur wird alle ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden strikt geheimhalten. Die Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertrages fort.
15. Teilbarkeit der Bestimmungen und Verzicht
15.1 Sollte eine dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
15.2 übt der Kunde seine nach diesen Bedingungen zustehenden Rechte nicht aus oder setzt diese nicht durch, kann dies nicht als Verzicht auf Rechte ausgelegt werden, und der Kunde wird dadurch nicht daran gehindert, diese Rechte später auszuüben oder durchzusetzen.
16. Keine Verrechnung
Zahlungen des Kunden an POZAR Werbeagentur erfolgen ohne Abzug und ohne Verrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechten.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Rheda-Wiedenbrück. Falls der Kunde kein Vollkaufmann ist, gilt die gesetzliche Regelung.